Bäuerliche Landwirtschaft besser vor Bodenspekulation schützen!

AgrarBündnis und Netzwerk Flächensicherung fordern Bund und Länder auf, die bäuerliche Landwirtschaft besser vor Bodenspekulation zu schützen!

Pressemeldung des AgrarBündnis

Konstanz, Berlin 23. April 2018, Das AgrarBündnis und das Netzwerk Flächensicherung warnen in einem gemeinsamen Diskussions­papier vor einem tiefgreifenden Wandel der Besitz- und Eigentumsverhältnisse in der Landwirtschaft. Fruchtbarer Boden sei weltweit begrenzt. Die Nachfrage nach Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen steige jedoch weiter. Die damit verbundene Knappheit führe dazu, dass die Preise für landwirtschaftliche Flächen kontinuierlich steigen. Immer häufiger sei es nicht mehr möglich, die Kauf- oder Pachtpreise durch das Betreiben von nachhaltiger Landwirtschaft zu erwirtschaften, weil der Verkehrswert den Ertragswert beträchtlich übersteige.

Frieder Thomas, Geschäftsführer des AgrarBündnisses stellt fest: „Die Bodenpreise haben in jüngerer Zeit immer neue Höchstwerte erreicht. Eine der Ursachen sind niedrige Zinsen und viel freies Kapital. Investoren spekulieren auf weitere Preissteigerungen. Sie zahlen Preise, die sich nicht mehr am erzielbaren landwirtschaftlichen Ertrag orientieren. Hier stehen die Landwirte Konkurrenten gegenüber, deren Investitionshintergrund einer anderen Logik folgt als die Erzeugung von Nahrungsmitteln.“ Das AgrarBündnis weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich das Grundstücksverkehrsgesetz in der Praxis als zahnloser Tiger erweist: Das Gesetz soll Landkäufe durch außerlandwirtschaftliche Interessenten begrenzen. Landwirte haben zwar Vorkaufsrecht, sie können es zu dem ausgehandelten Preisniveau jedoch gar nicht nutzen.

Es komme hinzu, so die Herausgeber des Diskussionspapiers, dass durch den Transformationsprozess in den neuen Bundesländern und durch den Konzentrationsprozess in der Landwirtschaft Westdeutschlands viele große Betriebe in Form von Kapitalgesellschaften entstanden seien: „Häufig wechseln die Besitzverhältnisse solcher Betriebe, indem Unternehmensanteile veräußert werden. Beim Besitzwechsel von Äckern und Wiesen hatte das Grundstücksverkehrsgesetz einen gewissen Einfluss darauf, dass diese Flächen in der Verfügungsgewalt von Landwirten bleiben. Werden aber Anteile von Unternehmen verkauft, greift das Gesetz nicht mehr.“

Für das AgrarBündnis und das Netzwerk Flächensicherung steht die aktuelle Entwicklung zugunsten von wenigen kapitalkräftigen Investoren im Widerspruch zum Leitbild einer vielfältigen bäuerlich-ökologi­schen Landwirtschaft und einer breiten Eigentumsstreuung. Die Landkonzentration betreffe konkret die bäuerliche Landwirtschaft, aber sie destabilisiere auch den ländlichen Raum, gefährde die regionale Ernährungsversorgung und führe zu einer weiteren Industrialisierung der Landwirtschaft.

Argumente für politisches Handeln: Land ist keine Ware!

Das Diskussionspapier weist darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht bereits 1967 festgestellt hat, dass Grund und Boden unvermehrbar und unentbehrlich seien und es daher nicht zulässig sei, seine Nutzung dem unübersehbaren Spiel der freien Marktkräfte und dem Belieben des Einzelnen vollständig zu überlassen. Zu einer ähnlichen Erkenntnis sei inzwischen auch die EU-Kom­mis­sion gekommen. So seien beispielsweise staatliche Interventionen im Sinne einer Preisbremse oder auch regionale Konzentrationsobergrenzen zulässig.

Für das AgrarBündnis und das Netzwerk Flächensicherung ergibt sich daraus dringender Handlungsbedarf für die nationale Agrarpolitik. Sie fordern Bund und Länder auf, gemeinsam und abgestimmt zu handeln, da die konkrete Umsetzung des Grundstücksverkehrsgesetzes in der Hand der Bundesländer liege. Um zielgerichtet zu handeln, sei ein gemeinsames Vorgehen dringend geboten. Wesentliche Themen, die sofort angegangen werden müssten, seien die Einführung von Kauf- und Pachtpreis bremsenden Maßnahmen, die Beschränkungen des Kaufrechts im Sinne einer Verhinderung zunehmender Konzentration von Grund und Boden sowie die Regelung von Anteilskäufen.

Bei der Gestaltung des Vorkaufsrechts müsse die Prioritätensetzung für die potentiellen Käufer neu ausgerichtet werden. Das Netzwerk Flächensicherung wies darauf hin, dass die Zahl junger Menschen steige, die nicht aus der Landwirtschaft stammen, aber in der Landwirtschaft arbeiten wollen. Gleichzeitig hätten viele wirtschaftlich prosperierende Betriebe keinen familiären Hofnachfolger. Wenige der jungen Menschen seien jedoch kapitalkräftig genug, um einen Hof zu kaufen. In der jüngeren Vergangenheit seien vielfältige Konzepte entwickelt worden, wie eine außerfamiliäre Hofnachfolge organisiert werden kann – unter anderem auch mit außerlandwirtschaftlichem Kapital. Den jungen Leuten den Einstieg zu ermöglichen sei sinnvoll und könnte dazu beizutragen, bäuerliche Wirtschaftsformen zu erhalten und zu stärken.

www.agrarbuendnis.de

 

Download Diskussionspapier (pdf):