Freiwillige Öko-Regelung „Vielfältige Kulturen“

In den freiwilligen Öko-Regelungen (ÖR) werden Leistungen für Klima und Umwelt besonders unterstützt. Die Teilnahme ist freiwillig und kann auch ohne Beantragung der Einkommensgrundstützung erfolgen. Es gibt sieben verschiedene Maßnahmen zur Auswahl, entweder für den gesamten Betrieb oder einzelne Flächen. Die Öko-Regelung 2 fördert die Vielfalt der Kulturen durch eine breite Fruchtfolge. Es gibt Vorgaben zur Anzahl und den Anteilen der verschiedenen angebauten Kulturen. Diese Regelung kann mit anderen umweltbezogenen Maßnahmen kombiniert werden.

Referenz:
Öko-Regelungen – Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Blogbeiträge:
Vom Feld auf den Teller: Einblicke in die Verarbeitung von Körnerleguminosen in einem mittelgroßen hessischen Landwirtschaftsbetrieb
Die Vielseitigkeit von Körnerleguminosen: Warum ihr Anbau ein Gewinn für Mensch, Umwelt und den regionalen Handel ist.